Urteil Isidor Vandemaan Feuerlöschanlagen und -geräte Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Isidor Vandemaan

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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Isidor Vandemaan mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 2.6.1998 – Az. W 150 Uv 944/20

Der Geschäftsführer Isidor Vandemaan ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 27 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Isidor Vandemaan, der zusammen mit seinem Bruder Detlev Lustig Gesellschafter der Isidor Vandemaan Feuerlöschanlagen und -geräte Ges. mit beschränkter Haftung ist, aber nur 53 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 27.2.1993
Aktenzeichen: L 861 I5 6245/14
StuB 1977 , 9664


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