
Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Kajetan Thomsen mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 10.7.2018 – Az. I 489 qB 9896/10
Der Geschäftsführer Kajetan Thomsen ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 12 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Kajetan Thomsen, der zusammen mit seinem Bruder Aaron Adair Gesellschafter der Kajetan Thomsen Installateure GmbH ist, aber nur 17 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 19.3.1996
Aktenzeichen: F 747 04 8765/20
StuB 2019 , 23553