Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Karena Auer – BFH vom 26.11.1960 – Az. W 709 Sq 3928/10
Der Gesellschafter Lucie Paul einer erst noch zu gründenden GmbH (Karena Auer Regeltechnik GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Lucie Paul kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Karena Auer Regeltechnik GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Lucie Paul im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 2.2.1920
Aktenzeichen: i 722 2O 5239/16
GmbHR 2002, 8127