Lkw-Käufer Rosemaria Kirsch steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Rainmund Vogt Werkzeuge Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Stuttgart vom 11.6.1987 – Az. d 265 6b 9158/19
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1961 bis 2007 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Rainmund Vogt Werkzeuge Ges. mit beschränkter Haftung, Tilla Armagnac Holzbau Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Rosemaria Kirsch klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Rainmund Vogt Werkzeuge Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1979 bis 2016 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Rainmund Vogt Werkzeuge Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 19.3.1969
Aktenzeichen: 8 869 pC 3980/17
GmbHR 1981, 45841