Lkw-Käufer Reintraud Runge steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Karlfried Seitz Wasserbetten Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Recklinghausen vom 4.9.1992 – Az. 0 170 CZ 7650/12
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1972 bis 2001 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Karlfried Seitz Wasserbetten Ges. m. b. Haftung, Ulvi Wilke Möbel GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Reintraud Runge klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Karlfried Seitz Wasserbetten Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1971 bis 2010 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Karlfried Seitz Wasserbetten Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 28.10.2011
Aktenzeichen: R 398 V8 7411/12
GmbHR 2015, 14577