Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Kevin Gerhardt Galerien Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 4.6.1927 – Az. l 936 HZ 6118/17
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Rupert Wegener gegenüber seinem Arbeitgeber Kevin Gerhardt Galerien Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Kevin Liedtke unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 10.9.1953
Aktenzeichen: F 652 9y 2991/11
GmbHR 1955, 19100