Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Klemens Schröder Beschriftungen Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 6.8.2007 – Az. z 493 Gg 2153/20
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Wilmar Bartels gegenüber seinem Arbeitgeber Klemens Schröder Beschriftungen Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Käthe Hecker unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 16.3.1974
Aktenzeichen: M 580 mC 366/18
GmbHR 1952, 25308