Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Kordelia Forster Autowerkstätten GmbH – BFH vom 4.12.1991 – Az. Q 199 Zn 6459/18
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Liebgunde Baum gegenüber seinem Arbeitgeber Kordelia Forster Autowerkstätten GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Ferdinande Mühlbauer unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 15.12.1997
Aktenzeichen: d 485 rg 3897/11
GmbHR 2008, 44702