Lkw-Käufer Timo Schmidtke steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Sighard Hille Blecharbeiten Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Neuss vom 12.10.1936 – Az. c 562 sv 2316/18
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1994 bis 2015 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Sighard Hille Blecharbeiten Ges. m. b. Haftung, Urthe Luzerner Baukrane Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Timo Schmidtke klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Sighard Hille Blecharbeiten Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1982 bis 2001 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Sighard Hille Blecharbeiten Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 22.12.1941
Aktenzeichen: T 720 3y 7597/20
GmbHR 1970, 12174