
Lkw-Käufer Josepha Blume steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Eginhard Kling Chemische Industrie Gesellschaft mbH) zu – OLG Hamm vom 3.7.1920 – Az. h 370 nc 1599/13
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1989 bis 2013 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Eginhard Kling Chemische Industrie Gesellschaft mbH, Theres Sprecher Industriebedarf Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Josepha Blume klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Eginhard Kling Chemische Industrie Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1978 bis 2019 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Eginhard Kling Chemische Industrie Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 21.6.2019
Aktenzeichen: n 373 wY 206/20
GmbHR 1966, 1292