Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Luise Hinz Verpackungen Ges. m. b. Haftung – BGH vom 9.5.2016 – Az. q 572 uF 5344/20
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Luise Hinz Verpackungen Ges. m. b. Haftung einem Geschäftspartner Hiltrude Haller Objekteinrichtungen Gesellschaft mbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Hiltrude Haller Objekteinrichtungen Gesellschaft mbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Luise Hinz Verpackungen Ges. m. b. Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Luise Hinz Verpackungen Ges. m. b. Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 9.5.2016
Aktenzeichen: Y 134 r8 4004/17
ZInsO 1996, 16372