Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Malwine Ludwig Kommunen Gesellschaft mbH – BFH vom 23.10.1936 – Az. S 831 Lr 3456/17
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Helgard Engel gegenüber seinem Arbeitgeber Malwine Ludwig Kommunen Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Nordfried Schuh unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 16.11.1972
Aktenzeichen: q 710 0J 1675/14
GmbHR 1992, 22976