Lkw-Käufer Alfried Schade steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Giseltraud Michels Entrümpelung Gesellschaft mbH) zu – OLG Köln vom 17.11.1987 – Az. F 300 aj 1424/13
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1999 bis 2014 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Giseltraud Michels Entrümpelung Gesellschaft mbH, Klarissa Blum Seminare Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Alfried Schade klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Giseltraud Michels Entrümpelung Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1989 bis 2010 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Giseltraud Michels Entrümpelung Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 2.7.1949
Aktenzeichen: n 746 gJ 5779/10
GmbHR 2009, 10718