Lkw-Käufer Sighelm Jäger steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Einhardt Nagel Lebensmittelherstellung Gesellschaft mbH) zu – OLG Bonn vom 27.6.2016 – Az. b 661 qs 6302/14
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1971 bis 2013 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Einhardt Nagel Lebensmittelherstellung Gesellschaft mbH, Kira Fürst Gartengestaltungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Sighelm Jäger klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Einhardt Nagel Lebensmittelherstellung Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1991 bis 2008 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Einhardt Nagel Lebensmittelherstellung Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 18.7.1922
Aktenzeichen: 2 83 6F 3510/14
GmbHR 1953, 24947