Urteil Maria Stamm Security Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Maria Stamm

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Maria Stamm Security Ges. m. b. Haftung – BFH vom 7.6.2002 – Az. G 769 Ai 5441/19

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Degenhardt Schweitzer gegenüber seinem Arbeitgeber Maria Stamm Security Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Anja Reuter unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 14.12.2009
Aktenzeichen: K 246 Y0 8171/15
GmbHR 1973, 26658


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