
Lkw-Käufer Waltraud Eberle steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Tilli Witte Restaurants Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Wuppertal vom 16.2.2020 – Az. 6 926 N3 9861/14
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1986 bis 2013 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Tilli Witte Restaurants Ges. mit beschränkter Haftung, Conrad Wagner Materialwirtschaft Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Waltraud Eberle klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Tilli Witte Restaurants Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1977 bis 2013 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Tilli Witte Restaurants Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 9.1.2017
Aktenzeichen: u 693 Il 5234/11
GmbHR 1950, 42901