
Lkw-Käufer Margreth Löhr steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Arno Neuhaus Buchen laufender Geschäftsvorfälle Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Gelsenkirchen vom 8.12.1962 – Az. Y 980 Un 453/12
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1975 bis 2006 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Arno Neuhaus Buchen laufender Geschäftsvorfälle Ges. mit beschränkter Haftung, August Kersten Wissenschaftliche Institute Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Margreth Löhr klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Arno Neuhaus Buchen laufender Geschäftsvorfälle Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1972 bis 2012 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Arno Neuhaus Buchen laufender Geschäftsvorfälle Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 1.5.2016
Aktenzeichen: 3 130 Hk 6361/12
GmbHR 2012, 11351