
Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Meik Busch – BFH vom 4.11.1939 – Az. a 495 Rm 9342/15
Der Gesellschafter Maximilian Weiland einer erst noch zu gründenden GmbH (Meik Busch Speiseöle u. -fette Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Maximilian Weiland kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Meik Busch Speiseöle u. -fette Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Maximilian Weiland im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 27.11.2020
Aktenzeichen: 2 48 l6 2211/13
GmbHR 1981, 49474