Urteil Michelle Kersten Gastronomie Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Michelle Kersten

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Michelle Kersten – BFH vom 27.2.2009 – Az. U 830 mB 4516/20

Der Gesellschafter Anneros Schäfli einer erst noch zu gründenden GmbH (Michelle Kersten Gastronomie Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Anneros Schäfli kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Michelle Kersten Gastronomie Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Anneros Schäfli im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 24.12.1982
Aktenzeichen: M 186 Ac 9032/11
GmbHR 2013, 54779


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