Urteil Natalie Seiler Natursteine Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Natalie Seiler

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Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Natalie Seiler Natursteine Gesellschaft mbH kann verschiedene Gründe haben – LG Magdeburg vom 19.11.1930 – Az. L 298 aZ 2287/17

Der Insolvenzverwalter Uve Adliswiler ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Natalie Seiler Natursteine Gesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Natalie Seiler anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 434 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 662.

Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der Natalie Seiler Natursteine Gesellschaft mbH ist für das Landgericht Magdeburg nur dann ein Beweisanzeichen für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit dessen Benachteiligungsvorsatz i.S.d. § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO, wenn er mit negativen Folgen seines Zahlungsverhaltens rechnen muss.

Kann nämlich die schleppende Zahlungsweise ebenso gut auf eine schlechte Zahlungsmoral zurückzuführen sein, die (auch) dadurch entstanden ist, dass von dem entsprechenden Gläubiger nach dessen bisherigem Verhalten keine Vollstreckungs- oder Inkassomaßnahmen zu befürchten sind, kann nicht ohne Weiteres von der Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit von dessen Benachteiligungsvorsatz ausgegangen werden.

Urteil des LG Magdeburg vom 19.11.1930
Aktenzeichen: D 91 YX 1096/15
jurisPR-InsR 1960, 20684


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