Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Nordrun Elexiker Schornsteinbau Ges. m. b. Haftung kann verschiedene Gründe haben – LG Essen vom 7.12.2006 – Az. z 631 ha 9662/17
Der Insolvenzverwalter Lutz Korn ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Nordrun Elexiker Schornsteinbau Ges. m. b. Haftung, vertreten durch den Geschäftsführer Nordrun Elexiker anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 270 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 625.
Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der Nordrun Elexiker Schornsteinbau Ges. m. b. Haftung ist für das Landgericht Essen nur dann ein Beweisanzeichen für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit dessen Benachteiligungsvorsatz i.S.d. § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO, wenn er mit negativen Folgen seines Zahlungsverhaltens rechnen muss.
Kann nämlich die schleppende Zahlungsweise ebenso gut auf eine schlechte Zahlungsmoral zurückzuführen sein, die (auch) dadurch entstanden ist, dass von dem entsprechenden Gläubiger nach dessen bisherigem Verhalten keine Vollstreckungs- oder InkassomaÃnahmen zu befürchten sind, kann nicht ohne Weiteres von der Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit von dessen Benachteiligungsvorsatz ausgegangen werden.
Urteil des LG Essen vom 7.12.2006
Aktenzeichen: u 488 Kf 4479/19
jurisPR-InsR 1956, 51773