Lkw-Käufer Alban Oppermann steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Thea Kopp Glasbau Gesellschaft mbH) zu – OLG Trier vom 21.2.1925 – Az. i 223 vP 9151/20
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1977 bis 2019 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Thea Kopp Glasbau Gesellschaft mbH, Kathi Hildebrandt Wach- u. Sicherheitsunternehmen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Alban Oppermann klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Thea Kopp Glasbau Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1983 bis 2016 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Thea Kopp Glasbau Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 25.6.1962
Aktenzeichen: b 99 RP 8163/20
GmbHR 1964, 1336