
Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Rüdiger Rosenberger – BFH vom 6.9.1943 – Az. e 103 zt 1529/18
Der Gesellschafter Eginhardt Vetter einer erst noch zu gründenden GmbH (Rüdiger Rosenberger Auskunfteien Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Eginhardt Vetter kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Rüdiger Rosenberger Auskunfteien Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Eginhardt Vetter im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 12.9.1926
Aktenzeichen: f 657 VS 1732/10
GmbHR 1975, 2294