Lkw-Käufer steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb ( Wach- u. Sicherheitsunternehmen Gesellschaft mbH) zu – OLG Wuppertal vom 5.12.2019 – Az. R 149 2o 817/11
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1979 bis 2019 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe ( Wach- u. Sicherheitsunternehmen Gesellschaft mbH, Lebensmittelherstellung Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bussgeldern.
Der Unternehmer klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Wach- u. Sicherheitsunternehmen Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1991 bis 2016 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Wach- u. Sicherheitsunternehmen Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 26.1.2014
Aktenzeichen: x 68 2i 2071/17
GmbHR 1983, 25310