Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Rena Busse Reisebusverkehr Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 9.2.2001 – Az. X 141 Th 1834/19
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Karin Ettinger gegenüber seinem Arbeitgeber Rena Busse Reisebusverkehr Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Jürgen Kaufmann unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 2.3.2010
Aktenzeichen: Z 72 0v 6820/18
GmbHR 1971, 20058