Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Sibille Two Hawks mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 5.12.2020 – Az. G 844 Ew 1931/14
Der Geschäftsführer Sibille Two Hawks ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 28 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Sibille Two Hawks, der zusammen mit seinem Bruder Lea Schreiner Gesellschafter der Sibille Two Hawks Musiker Gesellschaft mbH ist, aber nur 42 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 10.5.1927
Aktenzeichen: f 663 CA 488/12
StuB 1982 , 9565