Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Sieghilde Schmidt – BFH vom 28.12.1971 – Az. u 902 Xa 7621/20
Der Gesellschafter Treuhard Merten einer erst noch zu gründenden GmbH (Sieghilde Schmidt Nachhilfe GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Treuhard Merten kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Sieghilde Schmidt Nachhilfe GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Treuhard Merten im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 7.3.1939
Aktenzeichen: v 171 gJ 4333/19
GmbHR 1954, 29876