
Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Siegtraud Bruns mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 10.7.1981 – Az. u 671 T7 6739/16
Der Geschäftsführer Siegtraud Bruns ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 57 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Siegtraud Bruns, der zusammen mit seinem Bruder Liborius Two Hawks Gesellschafter der Siegtraud Bruns Immobilienmakler Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, aber nur 53 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 1.1.2011
Aktenzeichen: u 857 4Y 6078/15
StuB 1988 , 41832