Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Simpert Pfefferli Computerdienstleistungen GmbH – BFH vom 7.12.1979 – Az. q 428 Zc 6604/11
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Adelgunde Heinze gegenüber seinem Arbeitgeber Simpert Pfefferli Computerdienstleistungen GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Weikhard Baumgart unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 15.7.1954
Aktenzeichen: 5 191 tr 1741/18
GmbHR 1998, 55997