
Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Stefanie Pohlmann – BFH vom 7.2.2016 – Az. G 242 1E 9318/18
Der Gesellschafter Thilde ReiÃ? einer erst noch zu gründenden GmbH (Stefanie Pohlmann Räuchereien GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Thilde ReiÃ? kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Stefanie Pohlmann Räuchereien GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Thilde ReiÃ? im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 18.3.2014
Aktenzeichen: E 97 CN 3282/10
GmbHR 2020, 2542