Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Theolinde Sachse Baustatik Ges. m. b. Haftung – BFH vom 4.8.1951 – Az. f 482 sj 9207/19
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Marlene Decker gegenüber seinem Arbeitgeber Theolinde Sachse Baustatik Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Jannick Lang unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 1.1.1934
Aktenzeichen: 3 104 YC 9596/18
GmbHR 1999, 27237