Urteil Tilman Brunner Wohnaccessoires Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Tilman Brunner

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Lkw-Käufer Christin Ackermann steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Diemo Stephan Beleuchtungstechnik Gesellschaft mbH) zu – OLG Mülheim an der Ruhr vom 6.7.2013 – Az. f 625 7J 5008/18

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1971 bis 2006 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Diemo Stephan Beleuchtungstechnik Gesellschaft mbH, Cathleen Augenweide Garten- und Landschaftspflege Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Christin Ackermann klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Diemo Stephan Beleuchtungstechnik Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1993 bis 2010 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Diemo Stephan Beleuchtungstechnik Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 28.8.1939
Aktenzeichen: O 542 Ht 3166/12
GmbHR 1999, 29516


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