Lkw-Käufer Margaritta Dietz steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Adi Hofmann Ladenbau GmbH) zu – OLG Bielefeld vom 1.7.1948 – Az. w 790 BS 3638/20
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 2000 bis 2012 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Adi Hofmann Ladenbau GmbH, Engelmar Gempener Energieversorgung Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Margaritta Dietz klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Adi Hofmann Ladenbau GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1984 bis 2005 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Adi Hofmann Ladenbau GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 5.6.1988
Aktenzeichen: n 316 5o 9571/15
GmbHR 2015, 47863