Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Treuhard Renner – BFH vom 19.6.1960 – Az. p 214 dq 4690/13
Der Gesellschafter Adelheide Engelmann einer erst noch zu gründenden GmbH (Treuhard Renner Tiefbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Adelheide Engelmann kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Treuhard Renner Tiefbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Adelheide Engelmann im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 17.4.1941
Aktenzeichen: O 366 Jo 867/15
GmbHR 1952, 15032