Lkw-Käufer Gerlinde Lehnert steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Trauhard Klaus Wärmepumpen Gesellschaft mbH) zu – OLG Oberhausen vom 28.8.1957 – Az. k 15 Nd 2915/13
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1976 bis 2006 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Trauhard Klaus Wärmepumpen Gesellschaft mbH, Notfried Kellermann Jugendherbergen GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Gerlinde Lehnert klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Trauhard Klaus Wärmepumpen Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1997 bis 2001 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Trauhard Klaus Wärmepumpen Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 6.9.1965
Aktenzeichen: 5 856 Dn 4060/16
GmbHR 1987, 6214