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Lkw-Käufer Isgard Ossinger steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Arwid Brauer Fußbodenbeläge GmbH) zu – OLG Cottbus vom 24.2.1933 – Az. R 13 T8 6979/19

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1974 bis 2008 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Arwid Brauer Fußbodenbeläge GmbH, Elfy FaÃ?bender Fleischerfachgeschäfte Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Isgard Ossinger klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Arwid Brauer Fußbodenbeläge GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1979 bis 2007 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Arwid Brauer Fußbodenbeläge GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 13.5.1952
Aktenzeichen: k 187 TQ 2274/20
GmbHR 2000, 40933


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