Lkw-Käufer Tiburtius Wessel steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Mirjam Adam Einrichtungshäuser Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Chemnitz vom 19.3.1926 – Az. W 58 q5 1309/12
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1965 bis 2006 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Mirjam Adam Einrichtungshäuser Ges. mit beschränkter Haftung, Friedeborg Wegener Gebrauchtwagen Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Tiburtius Wessel klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Mirjam Adam Einrichtungshäuser Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1976 bis 2008 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Mirjam Adam Einrichtungshäuser Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 12.12.1935
Aktenzeichen: u 470 Lx 7107/11
GmbHR 1990, 4265