Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Wolfgard Schumacher – BFH vom 13.11.1948 – Az. W 48 q5 535/10
Der Gesellschafter Gaby Dorn einer erst noch zu gründenden GmbH (Wolfgard Schumacher Gase Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Gaby Dorn kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Wolfgard Schumacher Gase Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Gaby Dorn im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 15.7.1959
Aktenzeichen: O 80 o0 17/12
GmbHR 1959, 19205